Sie haben eine Anklageschrift vom Strafgericht erhalten?VORSICHT! Bevor es zu spät ist, beantragen wir die "Nicht-Eröffnung" der Anklage und verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung. Die Frist ist oft sehr kurz nach Zustellung der Anklageschrift! Eine Anklage kann fatale Folgen haben!
Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon: 06131 6366222 oder rechts auf den WhatsApp Button klicken.
Wir helfen Ihnen bevor es zu spät ist
Warum “hilfe-anklageschrift.de”?
Eine Anklageschrift vom Strafgericht im Briefkasten zu haben, ist für die meisten ein großer Schock. Die üblichen Gedanken sind “bin ich jetzt vorbestraft”, “erfahren Dritte darüber”, “welche Folgen hat es für mich”, “warum ich” und so weiter.
Hat man erstmal eine Anklageschrift erhalten, ist die Staatsanwaltschaft leider der Meinung, dass Sie verurteilt werden sollten. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen vorgenommen. Die Beweise sprechen gegen Sie. Das ist zumindest die Meinung der Staatsanwaltschaft.
Es ist oft ratsam gegen eine Anklageschrift vorzugehen. Oft schätzt die Staatsanwaltschaft die Beweise falsch ein und auch der Strafrichter hat meistens noch keinen genauen Blick auf den Sachverhalt geworfen.
Fast jeder ist sich den Folgen nicht bewusst. Es könnte Ihnen Gefängnis drohen! Ab einer Verurteilung von über 90 Tagessätzen (die Höhe der Tagessätze spielt keine Rolle!) zählen Sie als Vorbestraft und Ihre Strafe ist im Führungszeugnis zu finden! ABER, auch eine Strafe von weniger als 90 Tagessätzen wird im Bundeszentralregister eingetragen. In Deutschland gibt es das erweiterte Führungszeugnis. Auf dieses Führungszeugnis haben bestimmte Personengruppen Zugriff z.B. das Jugendamt. Auch bestimmte Lizenzen können Sie verlieren z.B. einen Waffenschein.
Ein kleiner Überblick die möglichen Folgen einer Verurteilung:
– Vorbestraft
– Verlust von Lizenzen z.B. Waffenschein
– Verlust des Arbeitsplatzes z.B. Erzieher oder Security
– Probleme mit dem Jugendamt
– Gefängnis
– Fahrverbote
– zivilrechtliche Schadensersatzforderungen
Beauftragen Sie unsere Anwaltskanzlei von “hilfe-anklageschrift” und Sie haben Chancen Ihre Strafe komplett weg zu bekommen oder zu mindern. Wir vertreten Sie gegenüber dem Strafgericht und der Staatsanwaltschaft.
Ihre Vorteile: – Sie müssen nicht persönlich in unsere Kanzlei kommen, – wir beantragen Akteneinsicht und senden Ihnen diese zu (Sie erhalten ohne Anwalt keine Akte von der Polizei!), – wir verhandeln mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Einstellung – sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertreten wir Sie bundesweit vor dem Strafgericht
Expressbearbeitung am selben Tag
Die Frist für einen “Nicht-Eröffnungs-Antrag” gegen die strafrechtliche Anklage läuft bereits morgen oder in wenigen Tagen ab?
Wir reichen in der Regel noch am selben Tag, spätestens am Folgetag, die Verteidigungsanzeige beim Gericht elektronisch ein und bitten um Zusendung der Akte und Fristverlängerung (dies wird in der Regel immer stattgegeben). Auch am Wochenende und an Feiertagen. Schneller geht es kaum!
Bitte beachten Sie: Gegen eine strafrechtliche Anklage kann man nur innerhalb einer kurzen Frist nach Zustellung einen “Nicht-Eröffnungs-Antrag” einreichen! Sie stehen leider unter Zeitdruck! Ist die Frist bereits verstrichen, besteht dennoch die Möglichkeit eine Einstellung vor dem strafrechtlichen Termin zu erzielen.
Mit uns sparen sie viel Geld, Zeit und Nerven
In wenigen und schnellen Schritten zu Ihrer Verteidigung gegen die Anklage. Einfach nur das Verteidigungsformular online ausfüllen. Wir melden uns innerhalb 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und einem unverbindlichen Kostenvoranschlag. Gerne können Sie uns auch vorab für eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Rufnummer 06131 6366222 anrufen oder uns rechts über den WhatsApp Button kontaktieren.
Akzeptieren Sie unseren Kostenvorschlag erhalten Sie alles inklusive:
– bundesweite Vertretung
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– “Nicht-Eröffnungs-Antrag” gegen die Anklage beim Strafgericht und der Staatsanwaltschaft
– Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht (Sie erhalten ohne Anwalt keine Akte von der Polizei!)
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte
– sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertreten wir Sie bundesweit vor den Strafgerichten
– keine zusätzlichen Fahrtkosten
Kontaktieren Sie uns vorab für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Bei Fragen stehen wir natürlich per E-Mail, postalisch und telefonisch zur Verfügung.
Alle Schritte unserer Verteidigungsanzeige gegen Ihre Anklage
1. Verteidigungs- formular ausfüllen
Sie füllen in wenigen Minuten online das Verteidigungsformular aus und senden uns die Anklageschrift per E-Mail, Upload oder Post.
2. Kostenlose Ersteinschätzung
Wir melden uns in der Regel innerhalb 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Außerdem senden wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die gesamte Verteidigung, auch bei Verhandlungstagen vor Gericht.
3. Ihre Akte ist bei uns eingegangen
Wenn Sie uns beauftragen, reichen wir elektronisch beim Gericht die Verteidigungsanzeige ein. Wenn möglich, noch am selben Tag! Von Ihnen ist nichts mehr zu veranlassen!
Nach Eingang Ihrer Strafakte in unserer Kanzlei, senden wir Ihnen diese per E-Mail zu. Anschließend besprechen wir gemeinsam telefonisch oder per E-Mail die Akte um die Verhandlung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vorzubereiten. Wir entscheiden gemeinsam ob es sinnvoll ist ein “Nicht-Eröffnungs-Antrag” zu stellen.
4. Letzter Schritt zur möglichen Einstellung
Wir verhandeln mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über einen Freispruch bzw. eine Einstellung. Sollte dies nicht gelingen, verteidigen wir Sie gemeinsam vor Gericht.
Ihre Vorteile bei unserer Online Verteidigung
Sie sparen mit unserer Online Verteidigung viel Zeit und Kosten.
Unser Verteidigungsformular können Sie online ausfüllen. Innerhalb des Formulars können Sie auch bereits alle wichtigen Dokumente hochladen oder senden uns diese nachträglich per E-Mail oder Post. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Außerdem bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon 06131 6366222 oder rechts über den WhatsApp Button an.
Sie brauchen nicht persönlich in unsere Kanzleien zu kommen. Sie sparen dadurch Zeit und Kosten. Alle Informationen können Sie uns per E-Mail oder Post zusenden. Wir sind natürlich telefonisch und per E-Mail für sie erreichbar.
Unsere Anwaltskanzlei blickt auf eine langjährige Erfahrung im Strafrecht zurück. Sie sind daher bei uns bestens vertreten.
Wir berechnen Ihnen lediglich eine mit Ihnen festgelegte Pauschale. Keine Kostenüberraschungen, wie bei vielen anderen Anwälten.
Häufige Fragen zu unserer Online Verteidigung
Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular weiter unten.
Was kostet Ihre Online Verteidigung?
Unser Motto lautet “Verteidigung gegen eine Anklage” für jeden.
Wir nehmen nur eine mit Ihnen abgestimmte Pauschale. Keine Kostenüberraschung, wie bei vielen anderen Anwälten. Sie erhalten alles inklusive:
– bundesweite Vertretung, auch vor Gericht
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– “Nicht-Eröffnungs-Antrag” gegen die Anklage bei Gericht und der Staatsanwaltschaft
– Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht (Sie erhalten ohne Anwalt keine Akte!)
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte
Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf die zu erwartende Strafe an. Gerne teilen wir Ihnen mit, ob in Ihrem Fall zwingend ein Anwalt notwendig ist. Aber auch wenn nicht, ist es bei einer Anklage immer ratsam, sich von einem Anwalt verteidigen zu lassen.
Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?
Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen elektronisch alle Anträge etc. bei Gericht ein. Unterlagen und Unterschriften können per E-Mail oder Post erledigt werden. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.
Kontaktieren Sie uns
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserer Online Verteidigung oder helfen Ihnen beim Verteidigungsformular.